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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13   

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https://dejure.org/2017,21835
LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13 (https://dejure.org/2017,21835)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - L 8 R 876/13 (https://dejure.org/2017,21835)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - L 8 R 876/13 (https://dejure.org/2017,21835)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 SGB 10
    Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze - Altersrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Aufhebung einer Leistungsbewilligung (hier: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Teilzeitarbeit); Erstattung überzahlter Leistungen; Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze; Eintritt einer wesentlichen Änderung in den für die Leistungsbewilligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Aufhebung der Leistungsbewilligung; Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze; Begriff des Arbeitsentgeltes

  • rechtsportal.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Ob das Urteil des BSG vom 23. März 1995 - 13 RJ 39/94 -, SozR 3-1300 § 48 Nr. 37 im vorliegenden Fall beachtlich sein kann, kann der Senat dahingestellt sein lassen.

    Auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X war die Beklagte im Übrigen zwar nur, aber unabhängig von einem dem Kläger vorwerfbaren Verhalten berechtigt, die Leistungsbewilligung im Umfang des (Brutto-) Mehrverdienstes aufzuheben, der als erzieltes Einkommen zum Wegfall des Anspruchs auf Vollrente in den streitigen Monaten geführt hat (s. auch insoweit BSG wie oben in SozR 3-1300 § 48 Nr. 37).

    Auch ein Missverhältnis zwischen Mehrverdienst und Rentenhöhe, das der Kläger geltend macht, begründet keinen atypischen Fall (BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 39/94).

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Die zeitlich ersten Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenze in den Monaten Februar und März des Kalenderjahres 2006 habe die Beklagte zutreffend als unbeachtlich angesehen (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R -, in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 4-2600 § 96a Nr. 9).

    Im Besonderen ist er hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch [SGB X]; dazu stellvertretend BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R -, SozR 4-2600 § 96a Nr. 9).

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Die Hinzuverdienstgrenze sei für jeden Kalendermonat anhand der in diesem Monat tatsächlich erzielten Verdienste zu prüfen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R -).

    Das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze berührt bei Altersrenten jedenfalls nach der seit 1996 geltenden Fassung des § 34 Abs. 2 Satz 1 SGB VI den Rentenanspruch an sich und stellt sich deshalb als wesentliche Änderung in den leistungserheblichen Verhältnissen im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X dar (BSG, Urteil vom 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R -, SozR 4-2600 § 34 Nr. 2, in "Juris" Rn 16).

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Das Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze hat zur Folge, dass das sogenannte Rentenstammrecht - je nachdem, in welchem Umfang es ursprünglich zuerkannt und in welcher Höhe Hinzuverdienst erzielt worden ist - ganz oder teilweise entfällt (s. bereits BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R -, SozR 3-2600 § 34 Nr. 1, in "Juris" Rn 14ff).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; ständige Rechtsprechung des BSG, s. stellvertretend Urteile vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R -, SozR 4-1300 § 48 Nr. 18, in "Juris" Rn 32 m.w.Nachw., und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, in "Juris" Rn 23 m.w.Nachw.).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Im Übrigen reiche nicht jeder Verstoß gegen Mitteilungspflichten aus, sondern diese müsse die Leistungserbringung im konkreten Fall verhindern (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R -).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Die Rücknahmefrist von einem Jahr seit Kenntnis der Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen (§ 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.mit § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X), war gewahrt, zumal sie regelmäßig erst mit der Anhörung zu der Aufhebungsentscheidung beginnt (s. insoweit stellvertretend BSG, Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R -, in "Juris" Rn 23ff.).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; ständige Rechtsprechung des BSG, s. stellvertretend Urteile vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R -, SozR 4-1300 § 48 Nr. 18, in "Juris" Rn 32 m.w.Nachw., und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, in "Juris" Rn 23 m.w.Nachw.).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Mit anderen Worten hatte der Kläger gerade nicht behauptet, es sei eine vertragliche Vereinbarung getroffen worden, die beinhaltet, dass er in Monaten mit relativ vielen Arbeitsstunden einen im Verhältnis dazu relativ geringen - möglicherweise sogar die Grenze der Sittenwidrigkeit (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB], dazu ausführlich Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 -, Amtliche Entscheidungssammlung [BAGE] 143, 212) unterschreitenden "Stundenlohn" in Kauf nehmen wollte, nur damit die Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung eingehalten werden können.
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
    Lediglich dann, wenn ein sogenannter atypischer Fall vorliegt, ist von dem Leistungsträger Ermessen auszuüben, wobei die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, als Vorfrage nicht selbst im Ermessen steht (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 5 RE 1/15 R -, SozR 4-1300 § 48 Nr. 33, Rn 23ff m.w.Nach.).
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

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